Ab 02.Dezember 2022 müssen sich alle Fahrschulen und Bildungseinrichtungen für Beruskraftfahrerweiterbildungen und Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation bei der Regierung der Oberpfalz
anerkennen lassen.
Ist eine Bildungseinrichtung oder Fahrschule NICHT anerkannt, ist diesen Einrichtungen das Aus- und Weiterbilden untersagt.
Wir informieren / beraten Sie gerne.
WIR SIND ANERKANNT
Unsere Ausbildungsstätte ist seit dem 27.Oktober 2022
nach Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetztes (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs gemäß § 9 Abs. 1 BKrFQG i.V.m. § 5 BKrFQV
durch die Regierung der Oberpfalz anerkannt ist.
Dies bevollmächtigt uns als Fahrschule Drive in im o. g. Bereich,
Berufskraftfahrerweiterbildungen und die Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr auszuüben.
Folgendes ist für Sie als Kunde wichtig:
à nur anerkannte Fahrschulen und
Bildungseinrichtungen dürfen in o. g. Bereichen aus- und weiterbilden
à Anmeldefrist für Weiterbildungen und /
oder Grundqualifikation bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Schulung
à Anmeldung schriftlich per Mail oder
telefonisch (Kontaktdaten siehe unten)
à Bescheinigungen für die Teilnahme an
den Kursen werden über das ELSTER-Register vorgenommen und ausgestellt (Bescheinigungen in Papierform entfällt)
à Teilnehmerzahl der Kurse ist auf eine
durch die Regierung der Oberpfalz vorgeschriebene maximale Personenanzahl von 25 begrenzt
à Kenntnisbereiche die doppelt besucht
werden, sind bei Verlängerung der Schlüsselzahl 95 als ungültig gewertet.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Fahrschule Drive in
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